Kaufmännische Verwaltung

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung des Namens des Beschwerdeführers ab. Bei der nächste Eigentümerversammlung wird jeder Eigentümer unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände.

  • Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
  • Betreuen und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-, Reparatur- und Hauswartrechnungen.
  • Führen, der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.), Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank nach Wahl des Verwalters.
  • Für jede Eigentümergemeinschaft bieten wir eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchführung im jeweiligen Vertragszeitraum
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen, anfallende Einnahmen und Ausgaben und Abrechnungsergebnisse.
    Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
  • Veranlassen der jährliche Ablesung des Wasser-und Wärmeverbrauchs.
  • Melden der Heiz-und Wasserkosten an das von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Abrechnungs- Unternehmen. Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/ Teileigentum für die Jahresabrechnung.
  • Anlegen und Ausweisen der Instandhaltungsrücklage.