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- Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen oder ihnen vorzubeugen, ist eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums absolut notwenig und erfolgt durch regelmäßige Begehung der Wohnanlagen.
- Einbeziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, soweit notwendig und sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
- Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
- Klärung der Zuständigkeit bei Schäden an Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.
- Empfehlung an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung.
- Sofern nichts anderes beschlossen, erstellen von schriftlichen Aufträge im Namen der Eigentümergemeinschaft zu Lasten der Instandhaltungsrückstellung.
- Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und Bauüberwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach Beschlussfassung.